Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 6. Juli, drei Jahre nach seiner Einführung, die Reform des Steuergesetzes 2007 für verfassungswidrig erklärt. Ab sofort ist es wieder möglich, anteilmäßig die Kosten für dass heimische Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen. Das gilt immer, wenn für die notwendige Tägigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie es beispielsweise für Lehrer zutrifft. Private Arbeitszimmer können auch von Selbständigen weiterhin abgesetzt werden, wenn hier mindestens fünfzig Prozent des Berufes ausgeübt wird. Zu den absetzbaren Kosten gehören auch die Renovierung des Raumes. Einrichtungsgegenstände werden jedoch weiterhin als Arbeitsmittel verrechnet.
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