Wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat, können Arbeitszimmer wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden. Ob die Wohnung allerdings auch als Büro genutzt werden darf, hängt unter Umständen auch vom Vermieter ab. Gezwungen dies unter allen Umständen zu gestatten, ist der Vermieter nicht. Die Frage ob der Vermieter das Home-office dulden muss oder nicht, hängt in hohem Maße davon ab, wie viel er oder andere Mieter davon mitbekommen. Geht die Tätigkeit, die hier ausgeübt wird mit einem hohen Maß an Kunden- bzw. Besucherverkehr einher, kann er diese verbieten. Werden andere Mieter durch die Arbeit jedoch nicht gestört und kommt es auch nicht zu einer höheren Abnutzung der Wohnung und eventuell ihres Inventars, ist ein Verbot nicht haltbar. Dabei lässt sich oft nicht pauschal sagen, was als Störung aufgefasst wird und was nicht. Das ist wohl der Hauptgrund dafür, dass diese Entscheidung immer öfter von deutschen Gerichten entschieden werden muss. Zieht die Tätigkeit keinen umfangreichen Kundenverkehr nach sich, ist es deshalb oft am sinnvollsten, sich nicht näher über die Heimarbeit zu äußern.
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