Unternehmer die einen Firmenwagen auch privat nutzen kennen die 1% Regelung nach der der Privatanteil ausgerechnet wird. Nutzt ein Unternehmer mehrere Firmenfahrzeuge auch privat, so wird bei jedem einzelnen PKW die 1% Regelung angewandt. Eine Alternative dazu wäre ein Fahrtenbuch für jedes Fahrzeug zu nutzen. In einem Fall hat ein Unternehmer geklagt, da er für jedes seiner Fahrzeuge im Betriebsvermögen die 1% Regelung anwenden muss, er aber bislang nur für den teuersten Wagen die Privatkosten als Berechnungsgrundlage nutzen musste. Die Klage wurde abgewiesen und der Herr muss für jeden Wagen nun die 1% Privatkostennutzung zahlen. In solchen Fällen wird angeraten ein Fahrtenbuch zu führen, da die Kosten für mehrere Fahrzeuge mit der 1% Methode oftmals deutlich über den tatsächlichen Kosten liegen.
Jeder Privat genutzte PKW wird nach 1% Regelung behandelt
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