Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern jetzt in München veröffentlichte, können Arbeitgeber ihre Angestellten auch durch einen Zuschuss für deren Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Der Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass diese Zuschüsse nicht versteuert werden müssen. Das Unternehmen muss allerdings dabei deutlich machen, dass dieser Zuschuss nicht anstelle einer Gehaltserhöhung vergeben wird, sondern zusätzlich erfolgt. Dabei ist es unerheblich, auf welchen Elternteil die Kosten für die Kinderbetreuung laufen. So kann der Vater eines betreuten Kindes einen Zuschuss für die Kinderbetreuung durch seinen Arbeitgeber erhalten, auch wenn beispielsweise die Tagesmutter ihre Rechnung auf die Mutter des Kindes ausstellt, unabhängig davon, ob beide Elternteile miteinander verheiratet sind, oder nicht.
Kinderbetreuungszuschuß vom Arbeitgeber möglich
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