Ab sofort wird es allen Unternehmern erleichtert Kosten, die für Mahlzeiten der Mitarbeiter übernommen werden, steuerlich abzusetzen. Zahlt ein Arbeitgeber für seine Angestellten während einer Dienstreise oder Fortbildungsmaßnahme Verpflegung und Unterkunft, muss er nur noch den Sachbezugswert in Höhe von 1,57 Euro ansetzen. Dadurch können jetzt die gesamten Kosten, die für Übernachtung und Verpflegung von Mitarbeitern entstehen, steuerfrei mit der Verpflegungspauschale verrechnet werden. Um anerkannt zu werden, muss die Rechnung allerdings, auf den Arbeitgeber ausgestellt sein. Diese Neuregelung wird zwar vom Bundesrat erst im Herbst dieses Jahres bestätigt, eine Änderung der Pläne ist aber ausgeschlossen, so dass sie jetzt schon mit einkalkuliert werden kann.
Kosten für Mitarbeiter steuerlich absetzen
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