Das Arbeitsgericht Berlin musste jetzt in einem Fall über Nachgewährung des Urlaubs wegen Pflegeeinsatz entscheiden. Im vorliegenden Fall beantragte eine Arbeitnehmerin erneut Urlaub, da sie während ihrer regulären Urlaubstage ihren kranken Sohn pflegen musste. Es ist richtig, dass bei eigener Erkrankung während der gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage, diese ersetzt werden müssen. Tritt jedoch während des Urlaubs ein Pflegefall ein, so ist dieser als „urlaubsstörendes Ereignis“ zu werten. Dieses Risiko trägt allerdings allein der Arbeitnehmer. Das wurde im vorliegenden Fall vom Berliner Arbeitsgericht nochmals bestätigt. Eine Pflicht für den Arbeitgeber, die zur Pflege benutzten Urlaubstage zu ersetzen, gibt es nicht.
Krankenpflege im Urlaub?
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