Seit geraumer Zeit ist schon bekannt das Darlehen verkauft werden, hierbei musste der Darlehensnehmer das Darlehen teilweise auf einen Schlag zurückzahlen, andernfalls drohte die Zwangsvollstreckung. Der Bundesgerichtshof hat nun ein Urteil gefällt was dem Kreditnehmer mehr Schutz bietet. Bei einem Darlehenskauf müsste überprüft werden ob der Käufer überhaupt zur Zwangsvollstreckung berechtigt ist, dies ist er nur wenn er den Darlehensvertrag der Bank zu den ursprünglichen Vereinbarungen übernommen habe. Bereits seit 2008 werden Bankkunden durch den Gesetzgeber besser abgesichert bei den Darlehensverkäufen. Allerdings greift die Gesetzesänderung nicht bei Altverträgen in denen man unterschrieben hat das die Forderung auch an Dritte abgetreten werden darf.
Mehr Schutz bei Darlehensverkäufen
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