Seit August gilt auch für die Fleischbranche der neu eingeführte Mindestlohn. In einer bis Dezember dauernden Übergangszeit, liegt dieser bei 7,75 Euro, pro Stunde. Ab Dezember erhöht sich der Stundenlohn auf 8,00 Euro. Ab Oktober 2015 steigt er dann ein weiteres Mal, auf 8,60 Euro und im Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Das Kabinett bestätige dafür heute die vom Arbeitsministerium erstellte Verordnung. Damit wird zum ersten Mal eine Lohnuntergrenze für die Fleischwirtschaft festgelegt. Mit dem Mindestlohn für die Fleischwirtschaft startet der im Januar abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag, der für alle Branchen verbindlich gilt. Unternehmen der Fleisch- und Schlachtbranche sind schon seit Jahren wegen ihrer Dumpinglöhne in Verruf geraten. Auch schlechte Arbeitsbedingungen und Missbrauch der Werkverträge, werden in diesen Branchen immer wieder bemängelt. Erst Anfang des Jahres 2014 konnte, mit Hilfe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), eine Einigung für eine bundesweite Lohnuntergrenze erzielt werden. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) begrüßte die jetzt gebilligte Verordnung als „gutes Zeichen“ um „Hungerlöhne“ zu beseitigen.
Mindestlohn erreicht die Fleischbranche
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