Der Bundesrat hat jetzt das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“ gebilligt. Das Gesetz soll Verbraucher, unter anderem, vor den Folgen unredlicher Telefonwerbung schützen. So müssen Kunden beispielsweise bei Gewinnspielen mündlich eingegangene Verträge erst schriftlich bestätigen, um rechtsgültig zu sein. Verstoßen Firmen nachweislich gegen das neue Gesetz, müssen sie mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro rechnen. Bisher lag die Obergrenze bei 50.000 Euro. Auch das Inkassowesen und das Abmahnrecht, wurden angepasst. Mit einem Höchstmaß für Abmahngebühren, bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, gibt es zukünftig auch mehr Rechtssicherheit für User. So kostet die erste Abmahnung, beispielsweise für illegal heruntergeladene Musik, maximal 150 Euro. Damit wurde auf massenhafte Abmahnung von Verbrauchern durch Anwaltskanzleien reagiert, die teilweise unangemessen hohe Forderung stellen. Rund 4,3 Millionen User ab 14 Jahren, wurden allein in Deutschland mindestens einmal abgemahnt. Dabei forderten die Anwaltskanzleien im Durchschnitt 800 Euro Abmahngebühren.
Neues Gesetz: Neuerungen bei Telefonwerbung & Abmahnungen
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