Neustarthilfe jetzt beantragen!

Es ist soweit! Selbstständige bzw. Soloselbstständige dürfen nun auch die Überbrückungshilfe III in Form der Neustarthilfe beantragen. Dieser Prozess ist einfach per Direktantrag (via Elster) zu stellen. Als Referenz wird das Jahr 2019 herangezogen, wobei maximal 7.500,- Euro als Vorschuss ausgezahlt werden. Die Endabrechnung muss dann bis zum 31.12.2021 erfolgen. Ebenso per Onlinetool über die Seite des Bundes: ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zu viel gezahlte Neustarthilfe muss dann anteilig zurücküberwiesen werden.

 

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