Ab dem 13. Juni dieses Jahres, tritt eine für Online-Händler relevante, einheitliche Neuregelung der EU-Verbraucherschutz-Verordnung in Kraft. Diese soll den europaweiten Online-Handel erleichtern, erfordert jedoch möglicherweise auch einige Anpassungen der Händler. Das Ziel der Regelung ist eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Dazu gehört beispielsweise eine vertragliche Informationspflicht, für alle online abgeschlossenen Geschäfte. So müssen Händler ab Juni, den online erfolgten Kauf einer Ware, beispielsweise per Mail, bestätigen. Auch eine europaweit einheitliche Mustervorlage für die notwendige Widerrufsbelehrung, muss dann verwendet und Garantieangaben leichter verständlich definiert werden. Bisher sind, einer Befragung des Händlerbundes zufolge, noch unter 20 Prozent aller Online-Händler auf die neuen Verbraucherschutzrichtlinien vorbereitet. Das kann zu Problemen führen, da ab dem Stichtag im Juni, Verstöße gegen die neue Regelung geahndet werden können. Der Händlerbund bietet einen Quick Check an, mit dem Online-Händler prüfen lassen können, ob ihr Verkaufsportal den neuen Bestimmungen entspricht. Auch die einzelnen Bestimmungen lassen sich auf der Webseite des Händlerbundes, unter www.haendlerbund.de/test/finish/1-hinweisblaetter einsehen.
Online-Handel: Neues EU-Händlerrecht ab Juni
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