Die Inhaberin der Gründungsberatung 1a-STARTUP, Dagmar Schulz, hat jetzt eine Petition beim Bundestag eingereicht, mit der Forderung, die Kürzungen der Gründerzuschüsse für Arbeitslose zu stoppen. Der Gründerzuschuss für wurde mit der Reformierung des „Gesetz(es) zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ einerseits stark gekürzt, andererseits liegt es in Zukunft allein im Ermessen der jeweiligen Arbeitsagentur, ob und wer einen solchen Zuschuss erhält. „Bis zum Jahresende 2011 hatten Gründer aus der Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Der Erhalt des Gründungszuschusses ist wiederrum die Fördervoraussetzung um das KfW Gründercoaching mit 90% in Anspruch zu nehmen“, erklärt Dagmar Schulz. Durch die Änderung des Gesetzes fällt dieser Rechtsanspruch weg und damit ist ein Gründungswilliger Arbeitsloser der Gnade oder Ungnade seines zuständigen ARGE-Betreuers ausgeliefert. Die Petition kann noch bis zum 29. Mai auf der Seite des Bundestags online unterzeichnet werden.
Petition gegen Kürzung des Gründerzuschuss
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