Der Bundesgerichtshof hat jetzt in zwei Fällen entschieden, dass private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern kündigen dürfen, wenn diese versuchten die Versicherung zu betrügen, oder gewalttätig gegen Mitarbeiter der PKV geworden sind. Auch die Tatsache, dass jeder das auch jeder Selbständige ein Anrecht auf eine Krankenversicherung, zumindest zum Basistarif hat, ändert nichts am Kündigungsrecht der Krankenkassen, aufgrund der genannten Vorfälle. Lediglich eine Kündigung wegen nicht gezahlter Beiträge bleibt weiterhin ausgeschlossen. Wenn sich die von einer Kündigung aus diesen besonderen Gründen betroffenen Mitglieder an eine andere Krankenkasse wenden, müssen diese jedoch die Mitglieder aufnehmen. Nach Angaben der privaten Krankenversicherungen kommt es häufig vor, dass Mitglieder versuchen durch Fälschung von Rechnungen und Rezepten die Kassen zu betrügen. Gewalttätigkeiten gegen Mitarbeiter sind allerdings eher die Ausnahme.
PKV: Kündigung wegen Betrug und Gewalt ist zulässig
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