Obwohl Gewinne aus Glücksspielen normalerweise steuerfrei sind, hat die Finanzverwaltung es geschafft, auch hier die Möglichkeit einer steuerlichen Abschöpfung zu finden. Die OFD Frankfurt hat jetzt eine Verfügung heraus gegeben, aus der hervorgeht, das Pokergewinne versteuert werden müssen, wenn das Spiel berufsmäßig betrieben wird. Dann gelten die Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Allerdings sind weitere dafür notwendige Bedingungen, das auf Grund des zeitlichen und finanziellen Einsatzes nicht mehr von Freizeitvergnügen ausgegangen werden kann, und das eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Zumindest der letzte Punkt wirkt ein wenig albern – schließlich spielt jeder Spieler mit der Absicht, das Spiel zu gewinnen.
Pokergewinne sind Steuerpflichtig
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