Preisabsprachen zwischen Firmen können für die Beteiligten teuer werden. Das mussten jetzt auch gestandene Konzerne feststellen. So wurde der Unternehmer Reckitt Benckiser zu einer Strafe von 24 Millionen Euro verpflichtet, weil er Preisabsprachen mit dem Konkurrenten Henkel getroffen hatte. Ermittlungen des Bundeskartellamts ergaben, dass Henkel und Recckitt Benckiser die Preise ihrer Produkte „Calgonit“ und „Somat“ abgestimmt hatten. Über mehrere Jahre hinweg haben beide Unternehmen Preiserhöhungen stets zeitgleich, nach gemeinsamer Planung vorgenommen. So wurden die Preise der Produkte zwischen 2005 und 2007 um insgesamt 13 Prozent angehoben. Auch die Markteinführung neuer Produkte wurde zwischen beiden Unternehmen abgesprochen. Bei dem bisher verhängten Bußgeld wird es für die Unternehmen vermutlich nicht bleiben. Das Kartellamt ermittelt aktuell ähnliche Absprachen für andere Produkte der beiden Firmen, die gegen das Gesetz des wettbewerbswidrigen Informationsaustausches verstoßen. Die Firma Henkel kam bisher straffrei davon, weil deren Leitung das Kartellamt über den Verstoß informiert und sich selbst angezeigt hat. Um eine Geldbuße wird zwar auch Henkel nicht herum kommen, doch diese wird auf jeden Fall geringer ausfallen, als die Strafe für Reckitt Benckiser.
Preisabsprachen können teuer enden
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