Zukünftig sollen Selbständige nachweisen, dass sie für ihr Alter vorgesorgt haben. Die Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, legte Ende dieser Woche ein erstes Eckpunktepapier vor, dass ihre geplanten Maßnahmen für die Bekämpfung der Altersarmut beinhaltet. Einer der wichtigsten Neuregelungen ist die Verpflichtung für selbständige Unternehmer, für ihren Ruhestand Vorsorge zu treffen. Zwar bleibt es jedem selbst überlassen, wie er dies tun möchte, kann er jedoch keine ausreichende Vorsorge nachweisen, muss er in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für alle Selbständigen, die zwischen 30 und 50 Jahre alt sind, ist eine noch nicht näher definierte Übergangsregel vorgesehen. Für alle die die 50 bereits überschritten haben, entfällt der Nachweis über eine getroffene Vorsorge. Auch Ärzte, Anwälte, Architekten und Künstler sind nicht davon betroffen, da sie in ihren jeweiligen Versorgungswerken, bzw. der Künstlersozialkasse rentenversichert sind. Nach den bisherigen Plänen von Ministerin v.d. Leyen, sollen Selbständige 45 Jahre lang Beiträge zwischen 250 und 300 Euro monatlich für ihre Rente zahlen müssen, sowie zusätzlich 100 Euro, die zur Absicherung von Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung zurückgelegt werden sollen. Falls sie Beiträge in diese Höhe durchsetzen kann, wird das vermutlich für viele Jungunternehmer das Aus bedeuten.
Selbständige sollen Rentenzahlungen vorweisen
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