Das Bundesverfassungsgericht wies jetzt die Klage eines Ehepaares ab, gegen das vom Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung eingereicht worden war. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung basiert auf den Daten der umstrittenen „Steuersünder-CD„, die ein Hacker illegal aus dem System der Lichtensteiner Bank herunter geladen hatte. Ein Verwertungsverbot aufgrund der illegalen Beschaffung der Daten lehnte das Verfassungsgericht jedoch mit der Begründung ab, dass bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung nicht die gleichen strengen Maßstäbe an ein Beweisverwertungsverbot gestellt werden, wie in einem Strafprozess. Zwar ist auch dabei der private Lebensbereich von Personen zu schützen, jedoch zählen Geschäfts- und Bankkontakte nicht dazu. Damit bestätigte das BVG, dass Ermittlungen und Strafverfolgung von Steuersündern aufgrund der illegal erworbenen CD mit dem Grundgesetz vereinbar sind und die so erworbenen Daten als Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen zulässig sind.
Steuersünder-CD: Klage abgewiesen
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