Als Selbstständiger, Freiberufler und Unternehmer können Sie unter bestimmten Umständen eine Stundung Ihrer Steuervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen.
Einige Hinweise und Tipps zum Ablauf der Stundung:
- Kontaktieren Sie ihr Finanzamt: Das Finanzamt, das für Sie zuständig ist, kann Ihnen die notwendigen Informationen und Formulare zur Verfügung stellen, um eine Stundung der Steuervorauszahlung zu beantragen. Häufig ist der Prozess auch online abzuschließen!
- Beantragen Sie die Stundung: Füllen Sie das entsprechende Formular aus, in dem Sie Ihre Gründe für die Stundung erläutern. Sie sollten Ihre finanzielle Situation offenlegen und erklären, warum Sie in der Lage sein werden, die fälligen Steuern später zu bezahlen. Liefern Sie direkt viele Informationen, um weitere Rückfragen vom Finanzamt zu umgehen.
- Warten Sie auf die Entscheidung des Finanzamts: Das Finanzamt wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob eine Stundung möglich ist. Es kann sein, dass das Finanzamt zusätzliche Informationen oder Unterlagen von Ihnen anfordert. Die Bestätigung erfolgt in der Regel postalisch nach wenigen Wochen.
- Halten Sie sich an die Vorgaben! Wenn Ihre Stundung bewilligt wird, achten Sie darauf, dass Sie die Bedingungen, die das Finanzamt für die Stundung festgelegt hat, erfüllen. Dies kann beispielsweise die Zahlung von Zinsen und die Einhaltung von Fristen für die Nachzahlung der Steuern beinhalten.
Es ist nochmals mit Nachdruck zu erwähnen, dass eine Stundung der Steuervorauszahlung kein Erlass der Steuerschuld ist. Sie müssen die Steuern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen und zusätzliche Zinsen können anfallen. Eine Stundung sollte daher nur als eine vorübergehende Lösung angesehen werden.
Habe ich mal probiert und sollte unendlich viele Dokumente vorlegen für einen Minibetrag. Ein bürokratischer Witz.
Da kommt man sicherlich mit einem Mikrokredit schneller voran. Horst hat da vollkommen Recht.
In der Regel lohnt sich die Stundung eher nicht. Vor allem muss man vor dem FA voll die Hosen runterlassen.