Aufgrund der starken Kritik am geplanten Freihandelsabkommen, zwischen den USA und der Europäischen Union, hat die EU jetzt eine Online-Befragung zu dem besonders strittigen Thema des Investitionsschutzes gestartet. Diesbezüglich soll im Freihandelsabkommen vereinbart werden, dass ausländische Investoren gegenüber nationaler Unternehmen nicht benachteiligt werden. Kritiker des Abkommens befürchten, dass ausländische Firmen, die ihre Produkte, aufgrund von hier strengeren Umwelt- und Verbrauchervorschriften, in verschiedenen EU-Ländern nicht anbieten können, die Regierungen der Länder auf Schadensersatz verklagen. Schon jetzt führte eine Vielzahl unterschiedlicher Investitionsverträge zu einer Klagewelle gegen die jeweils betroffenen Regierungen. „Der einzige Weg, dies zu beenden und Gesetzeslücken zu schließen, ist eine Überarbeitung der Standards zum Investorenschutz und der Investor-Staat-Schiedsverfahren und die Entwicklung eines rechtlich wasserdichten Systems“, erklärt der EU Handelskommissar, Karel de Gucht. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel forderte deshalb eine Überarbeitung der im Freihandelsabkommen enthaltenen Investitionsschutzvorschriften, da davon die Zustimmung Deutschlands abhängt. Das „Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtsstaatlich zustande kommen, ausgehebelt oder umgangen werden oder dass ein Marktzugang eingeklagt werden kann“, müsse vollständig ausgeschlossen sein. Befürchtet wird zudem, dass die Online-Befragung keinen großen Einfluss auf die Änderung des Freihandelsabkommen hat und nur dazu dienen soll, die Kritik an dem geplanten Abkommen zu dämpfen. Link zur Onlinebefragung: http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm
Umfrage zum Investitionsschutz im Freihandelsabkommen
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