Gerade kleinere Selbstständige und Freiberufler kennen das sicherlich oder sind damit vielleicht schon in Kontakt gekommen.
Die „Liebhaberei“ im steuerlichen Sinne.
Es ist ja nun nicht so außergewöhnlich, dass Selbstständige in den Anfangsjahren Verluste erwirtschaften und diese dann steuerlich auch geltend machen (also Verlustausgleich, Verlustrücktrag und Verlustvortrag).
Ist dies jedoch ein Dauerzustand, könnte das Finanzamt Ihnen mangelnde Gewinnerzielungsabsichten unterstellen und das Gewerbe als „Liebhaberei“ einstufen. Die Verluste könnten Sie im Einkommensteuerbescheid dann nicht mehr berücksichtigt.
Mit der Zeit sollte ihr Gewerbe als schon Gewinne erwirtschaften.
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