Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich für eine Verlängerung der Abgabefrist für Anträge auf Vorsteuervergütung ein. Damit unterstützt sie die Meinung der Europäischen Kommission, die Frist für 2009 bis zum 31.03.2011 zu verlängern. Alle Unternehmen innerhalb der Europäischen Union sind seit Anfang dieses Jahres verpflichtet, Vorsteuer-Vergütungsanträge auf elektronischem Weg über ein Portal des Finanzamtes einzureichen. Aber in vielen EU-Staaten funktionieren diese Portale nicht einwandfrei, was zu unverschuldeten Verzögerungen bei der Abgabe der Anträge führt. Falls diese beantragte Verlängerung nicht gewährt wird, wird es zu massiven Ausfällen bei der Vorsteuererstattung kommen, so das die Unternehmen einen Verlust ihres Vorsteuervergütungsanspruches hinnehmen müssten. Wer davon betroffen ist sollte sich umgehend an den Support des Bundeszentralamtes für Steuern wenden.
Vorsteuer-Vergütungsanträge – Verlängerung der Abgabefrist
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