Die Gefahr von Scheinselbständigkeit ist immer wieder ein Thema bei uns im Unternehmerforum. Wir möchte heute mal etwas mehr Licht ins Dunkle bringen. Gerne freuen wir uns über euren Feedback in der Kommentarspalte.
Was ist überhaupt Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit ist eine Art Abwandlung der Selbständigkeit, bei der eine Person formal als selbständig gilt, in Wirklichkeit aber abhängig beschäftigt ist. Das bedeutet, dass sie wie ein Arbeitnehmer arbeitet, jedoch nicht als solcher eingestuft wird und daher keine sozialversicherungsrechtlichen Leistungen wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Krankenversicherung erhält. Sie wäre somit auch in die Organisation, Arbeitsabläufe und Hierarchien des Auftraggebers eingebunden und kann nicht frei über Art und Umfang der Arbeit entscheiden.
Was sind typische Merkmale von Scheinselbständigkeit?
- Nur ein Auftraggeber! Der „Selbstständige“ ist auf einen Auftraggeber angewiesen und arbeitet oft ausschließlich für diesen.
- Sie arbeitet in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder nutzt dessen Arbeitsmittel.
- Sie erhält Arbeitsanweisungen und ist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers wie normale Arbeitnehmer eingebunden.
- Der „Selbstständige“ ist nicht in der Lage weitere Aufträge anzunehmen und für andere Kunden zu arbeiten.
Scheinselbständigkeit ist unzulässig und kann für beide Parteien (also den „Selbstständigen und den Auftraggeber) rechtliche Konsequenzen haben. Das können dann u. a. Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Bußgelder sein. Daher Vorsicht, wenn Sie nur einen Auftraggeber haben.
Also Solo-Selbständiger tangiert man die Grenze durchaus mal schnell.
Dann soll man auf dem Bau mal richtig kontrollieren. 😉
Mal wieder ein super Beitrag. Danke!