Zu sparen lohnt sich auch, wenn man nur kleine Beiträge dafür zur Verfügung hat. Angestellte mit geringerem Einkommen können zudem noch einen Zuschuss, in Form von Vermögenswirksamen Leistungen, vom Arbeitnehmer erhalten. Die Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem jeweiligen Tarifvertrag und der eigenen Sparrate. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Angestellten, die unter 2000 Euro, oder gemeinsam veranlagte Ehepaare, die weniger als 40.000 Euro jährlich verdienen. Um die Zulage zu erhalten muss sie beim Finanzamt beantragt werden. Durch den Arbeitgeberzuschuss zuzüglich der gewährten Steuererleichterungen, kann in einigen Jahren durchaus eine lohnenswerte Summe zusammen kommen.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
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