Auch für viele Selbständige ist das Elterngeld eine sehr gute Alternative, wenn Familienzuwachs erwartet wird. Wichtig ist allerdings auch hier die richtige und rechtzeitige Planung. Da bei Selbständigen die Höhe des Elterngeldes nach dem aktuellen Einkommen berechnet wird, sollte rechtzeitig der aktuelle Steuerbescheid, oder die Gewinn- und Verlustrechnung bereit gehalten werden. Zu beachten ist, dass die Sozialversicherung und die Steuervorauszahlungen vorher vom Gewinn abgezogen werden. Dabei kann es sich durchaus lohnen, für diese Zeit die Summe der Steuervorauszahlungen zu verringern, da sich dadurch der Gewinn und damit auch das zustehende Elterngeld erhöht. Positiv: Wie jetzt das Sozialgericht München urteilte, darf das Elterngeld nicht durch eingehende Honorarzahlungen vermindert werden, die vor dem Beginn der Elterngeldzahlung erarbeitet wurden.
Was sollte man beachten beim Elterngeld für Selbständige?
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